Idealzeugnis

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Offenbarung: Zeugniscode!

Sie werden sich jetzt vielleicht fragen: Spinnt der Autor?
Es gibt doch schließlich Dinge wie Leistung, Teamgeist, Aufstieg
und Karriere usw., und nicht zuletzt das Einkommen. Recht haben Sie!
Aber das ist heutzutage – man mag das bedauern – leider nicht mehr die ganze Wahrheit.

Die Zeiten, in denen ein Mitarbeiter sein ganzes Arbeitsleben bei nur einem Arbeitgeber
verbracht hat, sind heute eher ungewöhnlich und damit weitgehend vorbei. Und damit
wird das Thema Arbeitszeugnisse immer wichtiger, denn jeder neue Arbeitgeber möchte
im Normalfalls die Arbeitszeugnisse vorheriger Arbeitgeber einsehen.

Rechtssicherheit: Zeugnisanalyse

Aber was kann und darf ein Arbeitgeber überhaupt ins Arbeitszeugnis schreiben,
und worauf habe ich als Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin überhaupt Anspruch?

Als Arbeitnehmer möchte ich mit einem Arbeitszeugnis bei meinem neuen Arbeitgeber
einen hervorragenden Eindruck machen. Und die alten Arbeitgeber wollen dem neuen
Chef eine Botschaft senden, dürfen das aber – laut deutscher Rechtssprechung -
nur “wohlwollend” tun.

Somit werden von nicht “wohlwollenden” Arbeitgebern einfach negative Aussagen
in wohlklingende Codes verpackt, die dann nur Eingeweihte kennen.

Klarheit plus Wahrheit: Zeugniscode entschlüsseln

Gehen Sie auf Nummer Sicherheit, egal ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind.
Lassen Sie das vorliegende Arbeitszeugnis oder das gerade ausgestellte Zeugnis (vor
einer neuen Bewerbung) von dem erfahrenen Zeugnisprofi Herrmann analysieren.

Er kennt die Rechtslage und kann sicher beurteilen, was möglich und erlaubt ist.
Für Arbeitgeber eine grundsätzlich unverzichtbare Maßnahme.Rechnen Sie lieber
mit dem Schlimmsten, wenn Sie ein Unternehmen verlassen oder verlassen mussten,
denn oft genug wird ein Arbeitgeberwechsel mit deutlichen Misstönen begleitet.

Seien Sie deshalb klug, verschaffen Sie sich Klarheit und Rechtssicherheit.